Unsere AGB´s
1. Vertragsschluss, Einbeziehung der
AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule geschlossenen Verträge.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach Abgabe des Trainingsvertrages incl. Unterschrift; er gilt somit für beide Seiten als verbindlich. Ebenso verbindlich ist die Anmeldung über die Homepage,
per Email bzw. telefonische Anmeldungen. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei. Im Übrigen gelten die allgemeinen aushängenden Geschäftsbedingungen und die Spiel- und
Platzordnungen der jeweiligen Tennisclubs bzw. der kommerziellen Tennishallenbetreiber, dies betrifft ebenso die ausliegenden Preislisten der Vertragspartner.
2. Training
Unser Leistungsangebot umfasst Privat-Einzelstunden, Gruppentraining, Vereins- und Mannschaftstraining, Schulsport, Firmen- und Betriebssport sowie Cardio-Tennistraining. Gruppentraining wird aus
didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und max. 8 Teilnehmern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulsport, Betriebssport und Cardio-Tennistraining
oder nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Kleinere Gruppen können auf Wunsch eingerichtet werden. Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke
einteilen und Einteilungen ändern.
Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Gültig sind immer, die Gesamtpreise der jeweiligen Saison (Sommer/Winter) für die entsprechenden anfallenden
Trainingsleistungen der Tennisschule. (Homepage oder Aushang im Verein)
Gruppentraining geschieht in der Regel mit 4 Teilnehmern, kommt die Teilnehmerzahl nicht zustande gilt die Gebühr für die jeweils entstandene Teilnehmerzahl. Im jeweiligen Bruttopreis sind enthalten,
die Honorare, die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer, die Ballkosten, Testschläger zum Training und der Einsatz moderner Hilfsmittel zum Training.
3. Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb
dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht
verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
4. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies
gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch
auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
5. Ausgefallene Stunden
Sofern vereinbarte Trainingstermine (Einzeltraining) nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem
Termin unterrichten. Anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Trainingsstunden die durch die Tennisschule
abgesagt werden, werden, wie im Anschreiben zur jeweiligen Saison aufgeführt, nachgeholt.
Die Nachholstunden werden an Wochenenden und in der Ferienzeit angesetzt.
Nicht nachgeholt werden Stunden, die durch den Teilnehmer im Gruppentraining, durch Krankheit oder sonstige Umstände, selbst versäumt werden, einzelne Absagen können nicht berücksichtigt werden.
Abgesagte bzw. ausgefallene Stunden wegen Regens, Unbespielbarkeit des Platzes oder höherer Gewalt werden ebenfalls nicht nachgeholt.
6. Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Training/Unterricht geschieht auf eigene Gefahr.
7. Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das
Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige
Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
8. Datenschutz
Die bei der Anmeldung erfassten bezogenen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, lhre Daten
für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren. Die Tennisschule verpflichtet sich, die erhobenen Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verwalten.
9. Inkasso
Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit dem Datum der Rechnungsstellung (innerhalb von 8 Werktagen) durch die Tennisschule fällig. Die Rechnungen werden zum Beginn der jeweiligen Saison
erstellt und zugesandt. Wir sind berechtigt, vor Trainingsbeginn einen angemessenen Honorarvorschuss zu verlangen. Zur Verwaltungsvereinfachung erteilt uns der Kunde eine Einzugsermächtigung. Die
Zahlungen können nur auf die, in den jeweiligen Rechnungen angegebenen Konten der Tennisschule geleistet werden. Wir geben dem Kunden die Möglichkeit den Rechnungsbetrag auf den Trainingszeitraum
(Sommersaison: 4 bis 6 Monate und Wintersaison: 6 bis 8 Monate) aufzuteilen und in entsprechenden Monatsraten abzubuchen. Im Verzugsfall ist unsere Forderung mit 5 % Zinsen p.a. über dem jeweils
gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.
10. Widerrufsbelehrung
10.1Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, bei
schriftlich abzuschließenden Verträgen jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrages zur Verfügung gestellt
worden ist und bei Fernabsatzverträgen gem. § 312 b I 1 BGB bei der hier vorliegenden Erbringung von Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gem. § 312 c II BGB i. V. m. § 1 I, 2 u. 4 BGB – InfoV.
Der Widerruf ist zu richten an:
Tennisschule Wilczek
Haselnußweg 20
46487 Wesel
E-Mail: wilczektennis@gmx.de
10.2
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseit empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls von uns gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie
uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattungen
von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr
Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat
oder Sie diese selbst veranlasst haben.
Tennisschule Artur
Wilczek